IHK Prüfung
Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind:
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Kundenberatung:
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung,
b) Lösungsmöglichkeiten,
c) Produktdarstellung und -Information;
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Fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen, die in § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung genannt sind,
b) offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Satz 2 des Investmentgesetzes und die Möglichkeiten der staatlichen Förderung,
c) geschlossene Investmentvermögen,
d) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes.
Bitte beachten Sie: Der praktische Prüfungsteil (mündliche Prüfung) muss nicht abgelegt werden, wenn
- der Gewerbetreibende die IHK-Sachkundeprüfung als Versicherungsvermittler/-berater absolviert hat
oder
- einen vor dem 01.01.2009 abgelegten Abschluss als Versicherungsfachmann oder -frau des BWV besitzt
und
- er eine auf Investmentfonds beschränkte Prüfung ablegt;
- der Gewerbetreibende bereits eine beschränkte Erlaubnis besitzt, die er auf weitere Produktkategorien erweitern will.
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Prüfungstermine:
auf Anfrage
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